EuGH-Urteil: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden!

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch mal ein seeeehr interessantes Urteil mit wohl weitreichenden Folgen auch in der Spiele-Industrie:


    "Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied."


    Quelle: Spiegel.de


    Es ist demnach völlig egal, ob sich die Software auf einer DVD, Blu-Ray oder sonst was für einen Datenträger befindet oder via Download aus dem Internet geladen wurde. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof darf auch Downloadsoftware als Gebrauchtware weiterverkauft werden, wobei dann die Lizenz auf den Neueigentümer übergehe. Bis jetzt knüpfen viele Hersteller die Downloads an ein Nutzerprofil. Wir kennen das von Konsolendownloads.


    Darf man sich in Zukunft also über Shop-Systeme auf Konsolen freuen, wo ich mir dann von anderen Nutzern eine Lizenz kaufen kann, die dieser Nutzer nicht mehr möchte? Dann könnte ich DLCs weiterreichen oder mir ein gebrauchtes Sonic 4 besorgen für nur die Hälfte an Microsoft-Punkten beispielsweise? Was haltet ihr davon? :justzunge: Gut oder eher Blödsinn? Frage mich, ob das in irendeiner Form Umsetzung finden wird in nächster Zeit oder der kommenden Konsolengeneration.


    (Am Ende kassieren die nur wieder doppelt ab, weil das Gebrauchtspiel dann neu aktiviert werden müsse, lol.)

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